Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Nußdorf im Chiemgau  hat das Ziel, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website, die aktuell erfolgt, wird die BayBITV umgesetzt.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internet-Angebot der Gemeinde Nußdorf im Chiemgau und umfasst folgende Domains:

 

  • www.nussdorf-chiemgau.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.09.2021 erstellt. Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 20.09.2021 überprüft.

Barrierefrei bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und mit verschiedenen Funktionen so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind.

 

Folgende Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Kontaktformular mit bildbasiertem CAPTCHA: bitte senden Sie uns direkt eine normale Mail an info@nussdorf-chiemgau.de
  • PDF-Dateien wurden noch nicht auf Barrierefreiheit überarbeitet
  • Bildergalerien sind mit unserer Technik nur bedingt barrierefrei, da die Bilder keine eigens dafür vorgesehene Betitelung bekommen
  • Filme, die ggf. eingebunden werden, haben nicht zwangsläufig eine extra Untertitelung
  • eingebundene Landkarten/ Geokarten sind aufgrund der Technik nicht barrierefrei

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns unter info@nussdorf-chiemgau.de mitteilen.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@nussdorf-chiemgau.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

 

Gemeinde Nußdorf im Chiemgau
Dorfplatz 15
83365 Nußdorf

Tel.: 08669 8737-0
Mail: info@nussdorf-chiemgau.de


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Verwenden Sie bitte hierfür folgenden Link:

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index

 

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html