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Gemeinde Nußdorf im Chiemgau | Online: https://www.nussdorf-chiemgau.de/
Gemeinde Nußdorf im Chiemgau > Rathaus & Service > Verwaltung > Aufgaben
Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung
Gewerbeanzeige; Gewerbean-/-um-/-abmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Dieser Aufgabe direkt zugeordnete Formulare / Fachverfahren
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 08.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
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