Steuern, Gebühren und Beiträge

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 440 v. H.

für die Grundstücke (B) 440 v. H.

 

Gewerbesteuer

330 v. H.

 

Hundesteuer

für den ersten Hund 51 Euro

für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund 102 Euro

 

Abwasser

Kleineinleiter

Der Abgabesatz der Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter beträgt je Einwohner ab 1. Januar 2002, 18,00 Euro.

 

Herstellungsbeitrag Kanal

nach Gebäudegröße, 13,30 Euro/m² Geschoßfläche

Die Einleitungsgebühr für den Schmutzwasserkanal beträgt 2,30 Euro/je m³ Abwasser