Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 440 v. H.
für die Grundstücke (B) 440 v. H.
Gewerbesteuer
330 v. H.
Hundesteuer
für den ersten Hund 51 Euro
für den zweiten Hund und jeden weiteren Hund 102 Euro
Abwasser
Kleineinleiter
Der Abgabesatz der Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter beträgt je Einwohner ab 1. Januar 2002, 18,00 Euro.
Herstellungsbeitrag Kanal
nach Gebäudegröße, 13,30 Euro/m² Geschoßfläche
Die Einleitungsgebühr für den Schmutzwasserkanal beträgt 2,30 Euro/je m³ Abwasser