Breitbandförderung - Bestandsaufnahme

Allgemeines:

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 10. Juli 2014.

 

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Nußdorf will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte (Module) sukzessive abzuarbeiten.

 

Modul 1: Bestandsaufnahme

Die Gemeinde Nußdorf hat eine Bestandsaufnahme der Breitband-Ist-Versorgung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 4.2 BbR.

 

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme kann in den folgenden Dokumenten eingesehen werden: