2. Verfahren - Bestandsaufnahme

Allgemeines (2. Verfahren)

 

Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 10. Juli 2014.

Der Freistaat strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Nußdorf will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte (Module) sukzessive abzuarbeiten.

 

 

Modul 1: Bestandsaufnahme (2. Verfahren)

 

Die Gemeinde Nußdorf hat eine Bestandsaufnahme der Breitband-Ist-Versorgung gem. der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10. Juli 2014 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Nr. 4.2 BbR.

 

Bei der Bestandsaufnahme sind neben den Ergebnissen aus dem Breitbandatlas Bund auch die Ergebnisse aus der Markterkundung des 1. Verfahrens berücksichtigt.

 

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme kann über folgende Links abgerufen werden: